Artikel 1 – Definitionen 1. Go Gember, mit Sitz in Eindhoven, Handelskammernummer 86613464, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
2. Die andere Vertragspartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
3. Die Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
4. Mit „Vereinbarung“ ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2 – Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
2. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur möglich, wenn die Parteien dies ausdrücklich schriftlich vereinbart haben.
Artikel 3 – Zahlung
1. Der volle Kaufpreis wird stets sofort im Geschäft bezahlt. In einigen Fällen ist für Reservierungen eine Anzahlung erforderlich. In diesem Fall erhält der Käufer eine Bestätigung der Reservierung und der Anzahlung.
2. Zahlt der Käufer nicht fristgerecht, gerät er in Zahlungsverzug. Bleibt der Käufer im Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Verpflichtungen des Verkäufers bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.
3. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, leitet der Verkäufer das Inkassoverfahren ein. Die damit verbundenen Kosten trägt der Käufer. Sie werden gemäß dem Dekret über die Erstattung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
4. Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Pfändung oder der Einstellung der Zahlungen des Käufers werden die Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer sofort fällig und zahlbar.
5. Verweigert der Käufer die Mitwirkung am Auftrag, bleibt er dennoch zur Zahlung des vereinbarten Preises an den Verkäufer verpflichtet.
Artikel 4 – Angebote, Kostenvoranschläge und Preise
1. Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist angegeben ist. Wird das Angebot nicht innerhalb der angegebenen Frist angenommen, erlischt es.
2. Lieferzeiten in Angeboten sind Richtwerte und berechtigen den Käufer nicht zur Stornierung oder zu einer Entschädigung, wenn sie überschritten werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
3. Angebote und Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Folgebestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich schriftlich vereinbaren.
4. Der in Angeboten, Kostenvoranschlägen und Rechnungen angegebene Preis setzt sich aus dem Kaufpreis einschließlich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und etwaiger anderer staatlicher Abgaben zusammen.
Artikel 5 – Änderung des Abkommens
1. Sollte sich während der Durchführung des Vertrags herausstellen, dass eine Änderung oder Ergänzung der zu erbringenden Leistungen zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrags erforderlich ist, werden die Parteien den Vertrag rechtzeitig und in gegenseitiger Absprache entsprechend anpassen.
2. Sollten die Parteien eine Änderung oder Ergänzung des Vertrags vereinbaren, kann sich der Fertigstellungstermin ändern. Der Verkäufer wird den Käufer hierüber so schnell wie möglich informieren.
3. Sollte die Änderung oder Ergänzung des Vertrags finanzielle und/oder qualitative Folgen haben, wird der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich darüber informieren.
4. Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung zu einer Überschreitung dieses Preises führt.
5. Ungeachtet der Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels darf der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 6 – Risikoübertragung
1. Sobald der Käufer den gekauften Artikel erhalten hat, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 7 – Untersuchung und Beschwerden
1. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware bei Anlieferung, spätestens jedoch so bald wie möglich, zu prüfen. Er hat zu untersuchen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware der Vereinbarung der Parteien entsprechen oder zumindest den im normalen Geschäftsverkehr üblichen Anforderungen genügen.
2. Reklamationen bezüglich Beschädigung, Fehlmengen oder Verlust der gelieferten Ware müssen innerhalb von vier Werktagen nach dem Tag der Warenlieferung durch den Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
3. Stellt sich heraus, dass die Beanstandung innerhalb der festgelegten Frist berechtigt ist, hat der Verkäufer das Recht, entweder die Ware zu reparieren oder erneut zu liefern oder die Lieferung zu verweigern und dem Käufer eine Gutschrift über den entsprechenden Teil des Kaufpreises auszustellen.
4. Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Farbe, Menge, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht angelastet werden.
5. Beschwerden über ein bestimmtes Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile, die zum selben Vertrag gehören.
6. Sobald die Ware vom Käufer bearbeitet wurde, werden keine weiteren Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 8 – Muster und Modelle
1. Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt, diente dieses lediglich der Veranschaulichung, und der zu liefernde Artikel muss diesem nicht zwingend entsprechen. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass der zu liefernde Artikel dem Muster oder Modell entspricht.
2. Bei Verträgen über unbewegliche Sachen wird davon ausgegangen, dass jede Angabe der Oberfläche oder anderer Maße und Angaben lediglich als Richtwert zu verstehen ist und nicht der zu liefernde Gegenstand diesen Angaben entsprechen muss.
Artikel 9 – Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt ab Werk/Lager/Warenhaus. Das bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer getragen werden.
2. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm diese Ware gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird.
3. Verweigert der Käufer die Annahme der Ware oder unterlässt er die für die Lieferung notwendigen Informationen oder Anweisungen, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern.
4. Im Falle einer Lieferung ist der Verkäufer berechtigt, die anfallenden Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
5. Benötigt der Verkäufer zur Erfüllung des Vertrages Informationen vom Käufer, so beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer dem Verkäufer diese Informationen zur Verfügung gestellt hat.
6. Die vom Verkäufer angegebene Lieferzeit ist unverbindlich und stellt keine Frist dar. Wird die Lieferzeit überschritten, muss der Käufer den Verkäufer schriftlich benachrichtigen.
7. Der Verkäufer ist berechtigt, die Ware in Teillieferungen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart oder die Teillieferung hat keinen eigenständigen Wert. Im Falle von Teillieferungen ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 10 – Austausch
1. Ein Umtausch von im Geschäft gekauften Produkten ist nicht möglich.
Artikel 11 – Höhere Gewalt
1. Kann der Verkäufer seine Verpflichtungen aus dem Vertrag aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllen, haftet er nicht für etwaige dem Käufer entstehende Schäden.
2. Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, den der Verkäufer zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehen konnte und aufgrund dessen der Käufer die ordnungsgemäße Vertragserfüllung nicht vernünftigerweise erwarten kann, wie beispielsweise Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Belästigung, Sabotage, Terrorismus, Stromausfall, Überschwemmung, Erdbeben, Brand, Besetzung eines Unternehmens, Streiks, Aussperrungen, geänderte Regierungsmaßnahmen, Transportschwierigkeiten und sonstige Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers.
3. Ferner verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Lieferanten, von denen der Verkäufer für die Erfüllung des Vertrags abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzuschreiben.
4. Tritt ein Sachverhalt wie oben beschrieben ein, der den Verkäufer daran hindert, seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nachzukommen, so ruhen diese Verpflichtungen für die Dauer der Unfähigkeit. Dauert dieser Sachverhalt 30 Kalendertage an, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise schriftlich zu kündigen.
5. Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung ist nur per Einschreiben möglich.
Artikel 12 – Übertragung von Rechten
1. Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag dürfen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei abgetreten werden. Diese Bestimmung stellt eine vermögensrechtliche Klausel im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches dar.
Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
1. Die im Besitz des Verkäufers befindlichen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises durch den Käufer Eigentum des Verkäufers. Bis dahin kann der Verkäufer seinen Eigentumsvorbehalt geltend machen und die Waren zurücknehmen.
2. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht fristgerecht geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Dies stellt einen Zahlungsverzug des Gläubigers dar. In diesem Fall kann dem Verkäufer keine verspätete Lieferung angelastet werden.
3. Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu verpfänden oder anderweitig zu belasten.
4. Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Feuer, Explosion und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und die Versicherungspolice auf erstes Verlangen zur Einsichtnahme zur Verfügung zu stellen.
5. Wurde die Ware noch nicht geliefert, die vereinbarte Anzahlung oder der Kaufpreis aber nicht vertragsgemäß entrichtet, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Ware wird dann erst geliefert, wenn der Käufer den Kaufpreis vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
6. Im Falle der Liquidation, Insolvenz oder Einstellung der Zahlungen des Käufers werden die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig und zahlbar.
Artikel 14 – Haftung
1. Die Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Erfüllung eines Vertrags entstehen, ist stets auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall von der/den betreffenden Haftpflichtversicherung(en) gezahlt wurde. Dieser Betrag erhöht sich um den Selbstbehalt gemäß der jeweiligen Versicherungspolice.
2. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
Artikel 15 – Beschwerdepflicht
1. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer etwaige Mängel unverzüglich mitzuteilen. Die Mängelrüge muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
2. Ist eine Reklamation berechtigt, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und, falls erforderlich, zu ersetzen.
Artikel 16 – Garantien
1. Sofern die Vereinbarung Gewährleistungen beinhaltet, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass der verkaufte Gegenstand der Vereinbarung entspricht, fehlerfrei funktioniert und für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Diese Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren ab dem Zeitpunkt der tatsächlichen Inbetriebnahme durch den Käufer.
2. Die beabsichtigte Gewährleistung dient der Risikoverteilung zwischen Verkäufer und Käufer, sodass die Folgen eines Gewährleistungsverstoßes stets ausschließlich vom Verkäufer getragen werden und dieser sich im Zusammenhang mit einem Gewährleistungsverstoß niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches berufen kann. Die Bestimmungen des vorstehenden Satzes gelten auch dann, wenn der Käufer von dem Verstoß Kenntnis hatte oder durch Nachforschungen hätte haben können.
3. Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel durch unsachgemäße oder unangemessene Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Erlaubnis Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen, oder wenn der gekaufte Artikel für Zwecke verwendet wurde, für die er nicht bestimmt ist.
4. Bezieht sich die vom Verkäufer gewährte Garantie auf einen von einem Dritten hergestellten Artikel, so ist die Garantie auf die vom Hersteller gewährte Garantie beschränkt.
Artikel 17 – Geistiges Eigentum
1. Go Gember behält sich alle Rechte an geistigem Eigentum (einschließlich Urheberrechte, Patentrechte, Markenrechte, Design- und Modellrechte usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Prototypen usw. vor, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
2. Der Kunde darf die vorgenannten geistigen Eigentumsrechte ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Go Gember weder kopieren, Dritten zeigen noch zugänglich machen oder auf andere Weise nutzen.
Artikel 18 – Anwendbares Recht
1. Dieser Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer unterliegt ausschließlich niederländischem Recht.
2. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in einem Gerichtsverfahren als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang wirksam.
Artikel 19 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Go Gember ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
2. Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
3. Go Gember wird größere Inhaltsänderungen so weit wie möglich im Voraus mit dem Kunden besprechen.
4. Verbraucher haben das Recht, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
Artikel 20 – Wahl des Gerichtsstands
1. Alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unterliegen ausschließlich der Zuständigkeit des zuständigen Gerichts.